Ackerrandstreifen

Die Stadt Werne initiiert ein eigenes Ackerrandstreifenprogramm, um einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten.
Auf den Flächen, die im Eigentum der Stadt Werne sind bzw. die landwirtschaftlich verpachtet sind, führt sie Maßnahmen zum Schutz der Feldflora und -fauna durch.

Früher wurde das Bild von Ackerfluren durch eine große Artenzahl bunt blühender Ackerbegleitpflanzen bestimmt. Landwirtschaftliche Intensivnutzung, die gegenwärtig mit einem hohen Einsatz von Pestiziden und mit Dünger verbunden ist, hat diese Pracht weitgehend aus der Landschaft verschwinden lassen. Damit sind auch viele Tierarten, z.B. Rebhuhn, Feldlerche oder Grauammer, die ehemals typische Bewohner der offenen Feldfluren waren, selten geworden und jetzt in ihren Beständen erheblich gefährdet. Klatschmohn und Kornblumen sind auf Ackerrandstreifen in Werne nur noch selten und wenn, dann nur noch in Reliktvorkommen zu finden.

Gegenwärtig ist der Rückgang der biologischen Vielfalt von Arten, die offene Feldfluren und ehemals artenreiche Wiesen und Weiden bewohnten, dramatisch.

Bunt blühende Säume auf Äckern steigern den Erlebnis- und damit auch den Naherholungswert der Landschaft.

Aus diesen Gründen sollte die Stadt Werne einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten, in dem sie ein eigenes Ackerrandstreifenprogramm initiiert.

Daher beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Schutzmaßnahmen ohne hohen Kostenaufwand in den landwirtschaftlichen Produktionsprozess zu integrieren. Als Maßnahmen werden vorgeschlagen

  • Intensiv genutzte Äcker mit einem Streifen von 10m Breite zu umgeben. Hier dürfen weder Unkrautvernichtungs- noch Düngemittel (Gülle oder Mineraldünger) ausgebracht werden.
  • Getreide darf in diesen Säumen nur in geringer Menge ausgesät werden
  • Es darf kein Mais auf diesen Streifen ausgelegt werden
  • Zum Schutz der Feldlerche sind Lerchenfenster anzulegen
  • Betroffene Pächter sollten entschädigt werden. Pachtverträge sind um entsprechende Bedingungen zu ergänzen

Der Ausschuss ist über die durchgeführten Maßnahmen zu informieren.

Beispiel für Ackerrandstreifen in Fehmarn – Foto: Astrid Koke

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