Bereitstellung von Defibrillatoren in öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden und Liegenschaften

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, öffentliche Ordnung, Integration und Inklusion am 15.11.2023 den folgenden Antrag aufzunehmen und beschließen zu lassen.

Beschluss:

Die Verwaltung erstellt eine Übersicht, in welchen öffentlich zugänglichen Gebäuden/Liegenschaften in städtischer Nutzung Defibrillatoren vorhanden sind. Nach Vorlage des Prüfergebnisses sind alle öffentlichen Gebäude / Liegenschaften in städtischer Nutzung – soweit noch nicht geschehen – mit Defibrillatoren auszustatten. Hierzu gehören beispielsweise Verwaltungsgebäude, Museum, Bibliothek, Sportstätten (Außen- und Innensportstätten), Schulen, Kindertageseinrichtungen, etc.Im Weiteren wird die Verwaltung gebeten, die städtischen Tochtergesellschaften Natur-Solebad GmbH und die Werne Marketing GmbH mit Defibrillatoren auszurüsten.

Begründung:

Nur durch eine schnelle Wiederbelebung mit dem Defibrillator können lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern unterbrochen werden. Doch dafür ist es wichtig zu wissen, ob und wo der nächste Defibrillator zugänglich ist, um im Notfall schnell zu handeln und damit Leben zu retten.In jeden Jahr sterben etwa 100.00 Menschen außerhalb von Krankenhäusern am plötzlichen Herztod, oft verursacht durch Kammerflimmern. Der rasche Einsatz eines Defibrillators ist das einzig wirksame Mittel, um diese Menschen zu retten.

Auch Laien sind uneingeschränkt fähig den „Automatisierten Externe Defibrillator (AED)“ zu nutzen. Lebensbedrohliche Situationen können so schnell und wirkungsvoll begegnet werden. In solchen Situationen ist Schnelligkeit gefragt, denn vor der Alarmierung bis zum Eintreffen des Notdienstes kann wichtige Zeit vergehen. Erste-Hilfe-Maßnahmen können durch Personen vor Ort begonnen werden, Reanimation kann gestartet werden und der AED kann eingesetzt werden. Durch ein leicht verständliches Display und akustische Signale werden Anweisungen zur Reanimierung gegeben. Die Sicherheitsvorkehrungen des Gerätes analysieren selbstständig den Herzrhythmus eines Betroffenen und schalten die Schockfunktion nur ein, wenn tatsächlich Kammerflimmern vorliegt.

Obwohl vom Gesetzgeber bisher keine Pflicht zur Bereitstellung von Automatisierten Externen Defibrillatoren besteht, halten wir die freiwillige flächendeckende Bereitstellung der lebensrettenden Geräte in städtischen Gebäuden / Liegenschaften für Mitarbeiter, Besucher und Nutzer für geboten.Gleichzeitig müssen die Standorte der Geräte leicht zu finden sein.

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