Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Beschlussempfehlung:

  • Die Stadt Werne tritt der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1, 1a Asylbewerberleistungsgesetzt in Nordrhein-Westfalen bei. 
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten. 

Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. 

Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungs-vorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen geregelt wird.  

Die Erfahrung in Hamburg und Bremen haben gezeigt, dass es dort zu Einsparungen in der jeweiligen Verwaltung gekommen ist. Ebenso haben Langzeitstudien des Universitätsklinikums Heidelberg und der Universität Bielefeld gezeigt, dass die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ein erhebliches Einsparpotential bietet.  

Die Gemeinden profitieren außerdem von Rabattvereinbarungen und anderen Instrumenten der gesetzlichen Krankenversicherung. Überdies eröffnet die Rahmenvereinbarung die Evaluation der Ausgabenentwicklung und der an die Kassen zu zahlenden Verwaltungskosten nach einer gewissen Vertragslaufzeit.  

Die Regelung im Flüchtlingsaufnahmegesetz zur Unterstützung der Gemeinden bei außergewöhnlich hohen Krankheitskosten im Einzelfall bleibt davon unberührt.

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