Wiedereinrichtung eines Arbeitskreises für Denkmalschutz / Denkmalpflege

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Wiedereinrichtung eines Arbeitskreises Denkmalschutz / Denkmalpflege vorzubereiten und noch im 1. Quartal 2023 umzusetzen, indem sie die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft und die Besetzung mit fachkundigen Mitgliedern initiiert.

Begründung:

Die historische Bausubstanz, Denkmäler und Bauwerkensemble Wernes sind von enormer kultureller und wirtschaftlicher Bedeutung für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger. Das neue Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW, vom 13. April 2022) in NRW stellt gerade kleinere Kommunen und ihre Unteren Denkmalbehörden, insbesondere in der Baudenkmalpflege, vor große Herausforderungen. Dadurch, dass nicht mehr regelhaft das Benehmen mit dem Denkmalfachamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen) hergestellt werden muss, ist zur Bewertung von Einzelfällen fachliche Expertise (u.a. Praktische Denkmalpflege, Inventarisation,Restaurierung, Bauforschung und Dokumentation) notwendig, die verständlicherweise in der Abteilung IV.2 – Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Werne nicht voll umfänglich vorhanden sein kann. Hier kann ein Arbeitskreis Denkmalschutz, wie er in der Vergangenheit in Werne bereits lange Jahrebestand, für Entlastung sorgen. Er sollte vor allem mit fach- und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern aus den Kontexten der Bau- und Bodendenkmalpflege besetzt sein, die Denkmalangelegenheiten begleiten und Empfehlungen aussprechen.

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