Hinweisschild für Besitzerzuständigkeit bei desolater Bausubstanz März 11, 2011 Beschlussempfehlung: Die Stadt Werne erstellt vor Gebäuden in der Innenstadt mit desolater Bausubstanz ein Hinweisschild aus dem hervorgeht, dass der Zustand dieser Gebäude ausschließlich in der Zuständigkeit der Besitzer liegt. In den letzten Wochen wurden Mitglieder unserer Fraktion häufig angesprochen, ob die Politik nicht etwas gegen den Verfall der Häuser Burgstraße 13 und Südmauer 23 unternehmen könne. Unseres Wissens wurde diese Anfrage mindestens ebenso häufig an die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes gestellt. Verbale Hinweise, dass der Bauzustand der Häuser in der alleinigen Verantwortung der Eigentümer liegt helfen aus unserer Sicht nicht weiter. Die Stadt Gotha hat dieses Problem gelöst, in dem sie vor betroffenen Häusern ein Hinweisschild mit entsprechendem Text aufgestellt hat. Unter dem Aspekt, dass die Stadt Werne mit erheblichen Mitteln ihre Innenstadt saniert, würden wir im Zuge der Baumaßnahmen ein Hinweisschild mit angepasstem Text vor den betroffenen Häusern begrüßen.