Haushaltssatzung und Produkthaushalt für das Jahr 2024

Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, UKW und Linksfraktion

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, UKW und Linksfraktion im Rat der Stadt Werne bitten, in der Sitzung des Stadtrats am 20.03.2024 unter Tagesordnungspunkt 5 („Haushaltssatzung und Produkthaushalt für das Jahr 2024“) den folgenden Antrag aufzunehmen und beschließen zu lassen.

Beschluss:

  1. den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ändern, dass die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer nicht für 2024 erfolgt. Stattdessen soll die Anpassung der Hebesetze in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2026 eingeplant werden
  2. die Verwaltung beauftragen, zeitnah die Entscheidungsgrundlage für weitere Konsolidieurngsmaßnahmen zusammenzustellen und der Politik vorzulegen, mit denen Einsparungen bei der Bewirtschaftung des Haushalts 2024 erzielt sowie strukturelle Konsolidierungspotenziale für die Haushaltsplanung in den Folgejahren gehoben werden sollen.

Begründung:

Ziel muss es sein, trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen einen Nothaushalt zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit für die Stadt Werne zu erhalten

Steuererhöhungen stellen dabei nur ein letztes Mittel dar. Nach derzeitigen Stand ist zur Vermeidung einer verpflichtenden Haushaltssicherung eine Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuern nicht vor dem Jahr 2026 erforderlich. Bis dahin sind Anstrengungen zu unternehmen, um weiteres Konsolidierungspotenzial zu heben und beschlossene Projekte konsequent zu priorisieren. Ziel muss es sein, dadurch die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch Steuererhöhungen im Jahr 2026 nach erneuter Prüfung so gering wie möglich zu halten.

Die Verschiebung auf das Jahr 2026 bietet darüber hinaus die Möglichkeit, aktuell diskutierte große Verwerfungen infolge der Grundsteuerreform zwischen privat und gewerblich genutzten Immobilien abzuwarten, die möglicherweise ebenfalls Anpassungen erfordern könnten.

Nicht zielführend sind Schnellschüsse, etwa das pauschale Zusammenstreichen von Ansätzen. Aufwandspositionen wie Investitionsprojekte sollen stattdessen unter Betrachtung der Folgewirkung auf ihr Sparpotenzial überprüft werden. Entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen müssen – auch hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen – von der Verwaltung seriös aufbereitet, diskutiert und von den zuständigen Gremien entschieden werden. Die Verwaltung ist gefordert, zügig entsprechende Grundlagen zu erarbeiten und mit der Politik zu diskutieren.

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