Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einrichtung eines kommunalen Kinder- und Jugendparlamentes als Instrument demokratischer Mitwirkung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Werne zu erstellen. Dazu muss ein Satzungsentwurf gem. § 7 Gemeindeordnung NRW auf die Gewährung eines Jugendparlamentes vorbereitet werden. Ferner müssen regelungsbedürftige Fragen, wie die Durchführung der Wahl, die stimmberechtigten Jugendlichen, das Bestehen eines Antragsrechts, die Bereitstellung eines Etats, usw., bearbeitet werden.

Begründung:

Das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist grundlegend in der UN-Kinderrechtskonvention und im Artikel 6 der Landesverfassung geregelt.

Darüber hinaus ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen als kommunale Aufgabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt.

§ 8 SGB VIII weist den Jugendämtern und den freien Trägern als bundesgesetzliche Grundlage die Pflicht zu, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen. Das Kinder- und Jugendhilfefördergesetz NRW (KJHG) regelt in § 6 darüber hinaus, dass bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Ansprechpersonen benannt werden sollen, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen.

Der Kinder- und Jugendförderplan 2008-2009 der Stadt Werne basiert auf diesen gesetzlichen Grundlagen und konkretisiert diese mit verschiedenen Umsetzungsmodulen zur Partizipation, wie z.B. der Stadtschülervertretung, der Internetplattform/Information für die Jugend, dem Planspiel Kommunalpolitik, der Spielplatzplanungsparty, dem Verkehrsplanungsscheck sowie einer Sitzung im Jugendhilfeausschuss.

Ferner sind bereits im derzeit noch aktuellen Kinder- und Jugendförderplan 2008-20091 weitere Beteiligungsformen in den offenen Jugendfreizeitstätten und bei den freien Trägern formuliert sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Belangen und die Umsetzung einer jugendgerechten JHA-Sitzung einmal jährlich vorgesehen (vgl. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Werne 2008-2009 3.1, S. 11 ff.).

Ein Werner Jugendparlament, repräsentiert durch eine/n Jugendbürgermeister:in, soll Kinder und Jugendliche als gleichberechtigte Mitglieder in der Gesellschaft anerkennen und somit u.a.:

o für die gesamte Werner Jugend sprechen und tätig werden

o die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kinder- und jugendrelevanten Themen der städtischen Verwaltung und Politik ermöglichen und sicherstellen

o auf die Belange der Kinder und Jugendlichen aufmerksam machen

o sich für Nachhaltigkeit, Umweltpolitik, Ressourcenschonung und Klimaschutz einzusetzen

o das bessere Verständnis zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten, Geschlechtern, Sexualitäten, ethnischer Herkünfte, Kulturen und Konfessionen fördern

o sich für eine offene Stadtgesellschaft einsetzen

o tragbare Verbindungen zwischen der Erwachsenen- und der Kinder- sowie der Jugendlichenwelt finden, schaffen und ausbauen

o die Gelegenheit für Kinder und Jugendliche bieten, demokratische Prozesse kennen zu lernen und zu verinnerlichen.

Mit dem beantragten Beschluss sollten wir uns auf den Weg machen.

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