Kautionszahlungen für Asylbewerber

Beschlussvorlage: Die Stadt Werne gewährt Kautionszahlungen für Mietwohnungen für Asylbewerber (vor allem für die, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen) auf Darlehensbasis

Für das „Ankommen“ in der deutschen Gesellschaft ist eine eigene Wohnung ein zentraler „Baustein“. Häufig ist auch eine Voraussetzung für das Erlangen eines Arbeitsplatzes. Bedingung für das Anmieten ist jedoch in der Regel die kurzfristige Zahlung einer Mietkaution.

In der Regel besitzen Menschen, die von Leistungen des AsylbLG’es leben, aber keine Rücklagen und damit keine Geldmittel für die Zahlung der Kaution.

Es ist zu prüfen, ob es noch weitere bedürftige Personengruppen gibt, auf die die gleiche Problematik zutrifft.

Viele Städte, wie etwa Bergkamen, Kamen, Dortmund, usw., gewähren die o.g. Kautionszahlung.

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