Die Stadt Werne erstellt eine Zielvereinbarung nach § 5 BBG NRW (Behinderten-gleichstellungsgesetz NRW) zur Förderung eines inklusiven Gemeindewesens. September 19, 2001 Es gibt keine behinderten Menschen, es gibt höchstens Menschen, die behindert werden. Seit dem Mai 2008 gibt es das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. […]