Die Stadt Werne erstellt eine Zielvereinbarung nach § 5 BBG NRW (Behinderten-gleichstellungsgesetz NRW) zur Förderung eines inklusiven Gemeindewesens. September 19, 2001 Es gibt keine behinderten Menschen, es gibt höchstens Menschen, die behindert werden. Seit dem Mai 2008 gibt es das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch Deutschland hat diese Übereinkunft ratifiziert, in der Umsetzung hapert es aber noch gewaltig. Die Grünen fordern daher, dass die Stadt Werne verbindliche Zielvereinbarungen erstellt um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Diese eigentliche Selbstverständlichkeit drückt sich jedoch nicht nur in barrierefreien Zugängen zu öffentlichen Einrichtungen und den Abbau von Hindernissen auf Wegen und Strassen aus, sondern auch z.B. in amtlichen Schriftstücken in einfacher Sprache oder der uneingeschränkten Teilnahme aller Kinder in Regelschulen. Menschen mit Behinderungen empfinden, wie alle anderen Menschen auch, oft gutgemeinte, aber ungefragte Hilfe von außen als Bevormundung, als Beschneidung ihrer Selbstbestimmtheit. Sie wissen als Betroffene am besten, wo Unterstützung hilfreich ist und wo sie nur diskriminierend wirkt. Daher fordert die sozialpolitische Sprecherin der Grünen, Kirsten Rüsing, dass in Zusammenarbeit mit den örtlichen Interessenvertretern der Menschen mit Behinderungen die Vertreter der Stadt solche Schwachstellen aufdeckt und beseitigt. Dies ist am verbindlichsten durch klare Formulierungen und feste Zeitvorgaben zu gewährleisten. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben leider zu oft gezeigt, dass reine Absichtserklärungen im Sande verlaufen. Ein entsprechender Antrag wird in der Ausschusssitzung am Mittwoch, dem 21.09.2001 diskutiert.