Verbot von Kies- & Schottergärten März 11, 2019 Beschlussempfehlung: Die Stadt Werne möge in zukünftigen Bebauungsplanverfahren folgende Festsetzungen einbringen: Vorgärten sind vollflächig mit Vegetation zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Befestigte Flächen sind nur für erforderliche Zufahrten/Stellplätze, Zuwege und Mülltonnenstandplätze zulässig. Die flächige Gestaltung der Vorgärten mit Materialien wie z. B. Schotter oder Kies ist unzulässig. Immer mehr Grünflächen werden durch ökologisch wertlose Kies- und Schotterflächen ersetzt. Unter diese „Steinwüste“ verlegen viele Grundstücksbesitzer auch noch eine „Unkrautschutzfolie“, durch die das Ökosystem hermetisch abgeriegelt wird. Schmetterlinge, Marienkäfer, Bienen und Hummeln, auch Vögel finden in diesen „Steinwüsten“ keine Nahrung. Unabhängig vom Erscheinungsbild reduziert sich dadurch die Artenvielfalt in unserer Stadt. Nicht zuletzt ist auch der Mensch betroffen: Kiesflächen heizen sich in der Sonne wesentlich stärker auf als der von Pflanzen beschattete Erdboden, wodurch das Mikroklima beeinträchtigt wird.