“Eine richtungsweisende Entscheidung – auch für Werne”

nennt unser OV-Sprecher, Dr. Eberhard Stroben, den am 29. April 2021 verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zugunsten des Klimaschutzes.   

1994 wurde Artikel 20a in das Grundgesetz aufgenommen: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen (…)“.    

“Ausreichend ernst genommen hat der Gesetzgeber diesen Schutzauftrag bislang nicht”, findet Umweltjurist und Ratsmitglied Christoph Schade: “Jetzt aber hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner durchaus bahnbrechenden Entscheidung dem Klimaschutz quasi Verfassungsrang eingeräumt. Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich. Für uns zählen Klimaschutz und Generationengerechtigkeit zu den wichtigsten Themen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun endlich deren elementare Bedeutung anerkannt.”   

Nach Ansicht des Verfassungsgerichts ist das Klimaschutzgesetz von 2019 in Teilen verfassungswidrig, weil dort für die Emissionsminderung nach 2030 keine ausreichenden Maßnahmen vorgegeben sind. Der Bundestag hat jetzt die Aufgabe, bis Ende 2022 einen Plan vorzulegen, wie auch nach 2030 die Treibhausgasemissionen weiter bis zur Klimaneutralität gesenkt werden.  

Die stets von allen geforderte Generationengerechtigkeit verlangt, dass die Politik nicht bis 2030 so hohe Treibhausgasemissionen zulassen darf, die danach umso drastischere Maßnahmen erzwingen und dann „jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährden“. Anders formuliert bedeutet dies, dass nicht einer Generation zugestanden werden kann, mit einer verhältnismäßig geringen Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen und nachfolgenden Generationen eine viel radikalere Reduktionslast aufbürdet: “Die Freiheit heute darf nicht die Freiheit künftiger Generationen zunichtemachen”, so Stroben.    

Das Verfassungsgericht spricht von „intertemporaler Freiheitssicherung“, also vom Schutz der Grundrechte der nächsten Generationen und weist damit der Verantwortung für die Zukunft herausragende Bedeutung zu. Dafür kämpfen die Grünen seit jeher.   

“Zwar richtet sich die Entscheidung zunächst primär nur an die Bundespolitik, jedoch wird sie sich auch auf lokaler Ebene deutlich auswirken. Zum einen, weil die jetzt anstehenden Gesetzesänderungen auch vor Ort sichtbar werden, zum anderen fordert die Entscheidung des Verfassungsgerichts die Lokalpolitik geradezu heraus, in Sachen Klimaschutz aktiver zu werden als bisher”, so Christoph Schade.    

Für Werne bedeutet das:    

– Die Planung für den Nordlippepark mit seinem hohen Flächenverbrauch und der damit einhergehenden Bodenversiegelung lehnen die Werner Grünen entschieden ab. 

– “Die Energieeffizienz muss dringend und deutlich gesteigert werden”, mahnt Andreas Drohmann, sachkundiger Bürger im Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz. “So muss die Stadt unbedingt planungsrechtliche Vorgaben setzen, wenn es um Neubauten geht. Hier ist die Stadt nicht nur beim Tecklenborg-Gelände gefordert. Die Planung der SURFWRLD werden wir daher kritisch begleiten”, ergänzt Drohmann.   

– Der bislang mangelhafte Ausbau erneuerbarer Energien in Werne muss dringend forciert werden, und PV-Anlagen müssen selbstverständlich sein – auch bei Industriebauten.   

– “Eine Klimawende ohne Verkehrswende ist unmöglich. Die Stadt Werne muss jetzt alle Möglichkeiten zur Realisierung des zweiten Bahngleises nutzen und vor allem mehr Druck ausüben”, fordert Maximilian Falkenberg und sieht Handlungsbedarf auch beim Radverkehr: “Die Optimierung des Radwegenetzes steht still”.    

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