Satzung zum Bürgerentscheid Juni 2, 2024 Im Sinne der Demokratie einstufiges Verfahren bei Bürgerentscheiden unverzichtbar Im demokratischen Sinne muss aus unserer Sicht die neue Satzung zum Bürgerentscheid das sogenannte einstufige Verfahren bei der Briefwahl ausweisen. „Nur das einstufige Verfahren“, so unsere neue Ortsverbandssprecherin Esther Schüttpelz, „garantiert die größtmögliche Wahlbeteiligung.“ „Liegen nicht sofort die Wahlzettel bei, entsteht eine Hürde, durch die die Stimmen von Bürgerinnen und Bürgern verloren gehen“, ergänzt unser OV-Sprecher Christoffer Diedrich. Beim zweistufigen Verfahren werden zwar auch alle Wählerinnen und Wähler angeschrieben, sie müssen einen Stimmzettel aber erst beantragen. Das macht die Sache unnötig kompliziert. Bei ihrer Präsentation im Haupt- und Finanzausschuss habe die Verwaltung deutlich gemacht, dass sie das zweistufige Verfahren befürworte, erläutert unser grüner Fraktionssprecher Benedikt Striepens dazu. „Es geht aber nicht darum, welches Verfahren für die Verwaltung bequemer ist, sondern welches für die Wahlbeteiligung besser ist“, sagt er. Bekanntlich wird noch vor den Sommerferien über eine neue Satzung im Stadtrat entschieden. Die Position der Fraktion von Bündnis 90/Grüne ist dabei klar: Wir wollen das Verfahren, das eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erzielt, damit in einem Bürgerentschied der tatsächliche Wille der Bürgerschaft unserer Stadt abgebildet wird. Bei so einer gewichtigen Entscheidung, so noch mal OV-Sprecherin Esther Schüttpelz, dürfen auch die Kosten nicht die entscheidende Rolle spielen. Beispiele aus verschiedenen Städten zeigen, dass der kostenseitige Unterschied bei den Verfahren nicht so groß sei. „Schließlich kann es bei einem Bürgerentscheid auch um einen Antrag von ganz rechts gehen, bei dem das Votum einer breiten Mehrheit der Bevölkerung absolut notwendig ist“, so Christoffer Diedrich für die Grünen in Werne abschließend.