Antrag auf eine innerstädtische Hundefreilauffläche

Beschlussempfehlung: Die Stadt Werne richtet einen innerstädtischen Hundeauslaufbereich ein. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Maßnahmen zur Einrichtung zu prüfen und durchzuführen.

Die Stadt Werne richtet einen innerstädtischen Hundeauslaufbereich ein. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen zwischen Hundebesitzern, die ihren Hunden Freilauf ohne Leine ermöglichen möchten und Spaziergängern oder Fahrradfahrern, die sich dadurch belästigt fühlen. Innerhalb der geschlossenen Bebauungsfläche von Werne gibt es jedoch keine Fläche, wo der Freilauf von Hunden nach §2 Abs. 2 LHundG NRW erlaubt ist. Gerade die Innenstadtbewohner, darunter auch sehr viele ältere Bewohner oder Bewohner ohne motorisierte Fahrmöglichkeit sind nicht in der Lage, ihren Hunden diesen aus tierschutzrechtlicher Sicht auch notwendigen Auslauf im Freien (siehe § 2 Abs. 1 TierSchHuV) ohne große Anstrengungen zu ermöglichen.

Wir schlagen daher die Einrichtung einer solchen Spiel- und Auslauffläche für Hunde in dem unten eingezeichneten Bereich oder in einem von der Verwaltung alternativ vorgeschlagenen innerstädtischen Bereich vor. Die unten eingezeichnete Fläche ist bisher schon zu diesem Zweck von vielen Hundebesitzern genutzt worden. Da diese Fläche an einigen Bereichen bereits mit einer Hecke abgetrennt ist, dürfte es kein großer finanzieller Aufwand sein, die restlichen Begrenzungen mit einem relativ niedrigen Zaun zu begrenzen.

Vorstellbar wären zwei Zugänge, an denen jeweils ein Mülleimer mit einer Hundekot-Beutelstation installiert wird. Ebenfalls wären an diesen Zugängen Hinweisschilder sinnvoll, die zum einen auf die Nutzung der Fläche hinweisen und zum anderen darauf hinweisen, dass die Fläche bitte von den Hundebesitzern selbst mit Hilfe der verfügbaren Hundekotbeutel im eigenen Interesse sauber gehalten werden soll.

Vorgeschlagener Ort für Hundefreilauffläche – Bild: GoogleMaps

Artikel kommentieren